Gebäudeenergiegesetz 2024

Für mehr klimafreundliche Heizungen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Der Heizungstausch wird umfassend staatlich gefördert. Aufträge können vorausssichtlich bereits ab dem 29. Dezember 2023 erteilt werden. Der Antrag auf Förderung kann dann später gestellt werden.

Gesetz für Erneuerbares Heizen

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